Nationalpark Wattenmeer
Das Wingsurfen wird dem Kitesurfen gleichgestellt und ist nur noch in ausgewiesenen Bereichen im Nationalpark Wattenmeer erlaubt.
Während an der Ostsee um Kompromisse gerungen wird, gibt es an der Nordsee bereits harte Fakten. Die neue Befahrensverordnung für den Nationalpark Wattenmeer verbietet das Kiten und Wingen generell und gestattet die Ausübung der Sportarten nur in speziell ausgewiesenen Bereichen. 
Der Text spezifiziert das so:
»Es ist untersagt, die Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich dieser Verordnung
1. mit  Wasserfahrzeugen,  die  von  einem  Drachen  oder  Flügel  gezogen  werden,  insbesondere  Kitesurfen, Wingsurfen, 
2. (...)«
Die Ausnahmen zu den Verboten werden in speziellem Kartenmaterial dargelegt.
Das Windsurfen wird in der Befahrensverordnung im Gegensatz zum Wingen und Kiten nicht explizit erwähnt.
Link zum Kartenmaterial und dem Gesetzestext: www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/113/VO
28.04.2023 © DAILY DOSE | Text: Christian Tillmanns | Fotos/Grafiken: Bundesgesetzblatt