Antwort, 10.09.2015 15:59 von Surf Maniac
Hallo,
wenn du angeblich der erste bist (lies dazu mal in ausländischen Foren), dann kann es sich doch nur um einen Verarbeitungsfehler handeln. So etwas kommt bei Handarbeit mal vor.
Somit würde ich eher von einem Verarbeitungsfehler ausgehen.
Nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln. Vergiss die Garantie, wenn der Hersteller sich so quer stellt.
Da du das zweite Endstück neu gekauft hast, hat das Teil 6 Monate Gewährleistung.
Eigentlich hättest du 24 Monate, doch wenn ein Hersteller sich dermaßen anstellt, wie in deinem Fall AL, sind die restlichen 18 Monate der 24-monatigen, gesetzlichen Gewährleistungszeit für dich wertlos, da sich der Händler, welcher hier wohl mit dem Hersteller kooperiert, auf die Beweislastumkehr berufen wird.
Frage dazu aber besser mal in einem Jura-Forum, denn der Fall ist etwas kompliziert - wegen der angeblichen Kulanz, wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass so ein Endstück neu mehr als 150 € kostet.
Bitte stelle mal aussagekräftige Fotos guter Qualität von beiden Brüchen ein.
Halte uns auf dem Laufenden.
HL