Antwort, 11.05.2005 17:52 von Unregistriert
Hallo zusammen,
gesetzlich gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) (siehe auch
www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/index.html )und laut der sind Windsurfer (Segelsurfer) Kleinfahrzeuge. Wenn wir uns also an die entsprechenden Bestimmungen für Kleinfahrzeuge halten, spricht von der gesetzlichen Lage nichts gegen das Windsurfen am Rhein.
Unabhängig von der gesetzlichen Lage, bleibt immer noch die Frage für welche Windsurfer ist der Rhein als Revier geeignet? Auf Grund der Gefahren durch Strömung, Berufsschifffahrt und Hindernissen im Wasser bzw. Uferbereich ist der Rhein nur für umsichtige Windsurfer mit hohem Fahrkönnen zu empfehlen.
Außerdem sollte allen Leuten bewust sein, daß wenn vermehrt Zwischenfälle stattfinden, in die Windsurfer verwickelt sind, werden die Behörden sicher regieren und entsprechende Verbotsschilder (siehe
www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/RheinSchPV/Anlagen/anlage7/index.html ) aufstellen.
Gruß
Joachim
www.sportpalette.de