Antwort, 29.01.2004 17:25 von Gast
Hallo,
der Verkaeufer ist eindeutig in der Beweispflicht! Bis 6 Monate hat der Haendler Gewaehrleistungspflicht, dann dreht sich die Beweislast zu ungunsten des Kaeufers um.
Problem ist, Du musst das Brett ihm vorbeibringen (hast es ja bei ihm abgeholt), welches Du eigentlich schon versucht hast. Auch hast Du den Mangel unverzueglich!! zu melden. (was ja auch schon passiert ist.)
Den Mangel wuerde ich sofort nochmals SCHRIFTLICH per Einschreiben mit Rueckschein beim Haendler anmelden. Vergiss nicht Ihn per Fristsetzung aufzufordern, diesen Mangel zu beseitigen. So bewahrst Du Dein Recht auf Gewaehrleistung. Hast Du "sichere" Zeugen dafuer, dass Du das Brett auf der Messe umtauschen wolltest, dann fordere den Hanedler auf, sein Brett abzuholen bzw. abholen zu lassen (auch mit Fristsetzung und Androhung des Bretts Einlagern zu lassen.) Auch kannst Du Dir nach angemessener Zeit ein neues Brett zulegen (Mehrkosten zahlt Hanedler).
Jedoch pass auf. Deine Maßnahmen muessen dem Mangel entsprechend gerecht werden. Ein paar schwarze Striche rechtfertigen keinen Neukauf. Schau nochmal nach, ob auf Deinem Kassenzettel 2. Wahl steht. Immerhin ist die Funktion des Brettes (kannst ja noch mit surfen) ja nicht beeintraechtigt. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Wenn Du mit den Strichen leben kannst, unterbreite ihm doch die Moeglichkeit einer Preissenkung. Immerhin hat er jetzt eine Menge Mehrkosten (Transporte, Papierkram .... ) Auch eine Schoenheitsreperatur kaehme in Frage.
Sehe es als Chance und mach was draus. Solchen Typen muss man einfach mal richtig mit Anlauf auf die Fuesse latschen, dann wachen Sie auch ganz schnell auf. Spaetestens, wenn der Gerichtsvollzieher in der Tuer steht.
p.s.: Das Brett wuerde ich nur gegen ein Neues bzw. gegen Rueckgeld wieder hergeben. Sonst stehst Du ganz ohne da. Laesst sich einfach mit der Verhaltensweise des Haendlers vor jedem Richter begruenden.
Gruss Jan