Antwort, 24.06.2009 16:49 von strandlaeufer
Naja, also gebraucht ist es nicht. Es ist ein Ausstellungsstück, das sollte nicht im herkömmlichen Sinne gebraucht, in diesem Fall auf dem Wasser gewesen, sein (meine Meinung, keine juristische Auskunft).
Das mit dem Auto und dem Bekannten ist so eine Sache. Das ist mit Sicherheit juristisch hochgradig heikel (aber ich bin kein Jurist). Die Frage ist sozusagen: Wo kommt die Lieferung zustande? Wenn Du so wie ich manchmal bei einem Shop in einer Stadt in der Nähe kaufst und einer der Mitarbeiter bringt Dir das Zeug mit sollte es zu dem Zeitpunkt wo Du es übernimmst in Ordnung sein. Geht es auf dem Weg kaputt ist es m.E. das Problem des Verkäufers, wenn die Lieferung mit ihm so abgesprochen war.
Umgekehrt ist es so, dass wenn Du die Versandkosten sparen wolltest und einen Kumpel vorbeischickst liegt das Risiko bei Dir. Der Kumpel übernimmt in Deiner Vertretung die Ware. Damit kommt das Geschäft zustande, geht es danach kaputt, ist es Dein Problem.
Die Frage ist nun: Wurde die Ware in ordentlichem Zustand übernommen und noch schlimmer eigentlich, hast Du dadurch, dass Dein Kumpel die Ware mitgenommen hat, im Grunde Dein ok zum offensichtlich nicht neuen Zustand gegeben? Hier brauchts einen der sich damit auskennt - sprich: Anwalt.
Erst einmal würde ich aber mit dem Surfshop reden. Find halt mal raus um wieviel Ausstellungsstücke normalerweise günstiger sind und setz das auf den Neupreis an. Sprich außerdem mit dem Kumpel, ob es sein kann, dass es durch ihn / beim Transport durch ihn beschädigt wurde. Wenn ja, musst Du wohl in den sauren Apfel beissen und es selber bezahlen. Wenn nicht würde ich versuchen mich mit dem Shop zu einigen. Denn ich denke, wenn Du anrufst und sagst: "Ich will dies und jenes Board, ich überweis das Geld, meine Frau holts ab" kann man nicht erwarten, dass Deine Frau als Nicht-Expertin Mängel feststellt. Es liegt dann/lag dann in der Verantwortung des Verkäufers Dir das mitzuteilen und ich glaube auch nicht, dass er vor Gericht damit davon käme zu argumentieren der Vertrag käme im Sinne von "wie besehen" bei Abholung zustande. Drauf wetten würde ich aber nicht.
Ist alles mein gesunder (?) Menschenverstand, keine juristische Auskunft. Dafür brauchts echt jemanden der sich damit auskennt :)
Ich drück Dir die Daumen.
Grüße
Strandläufer