Antwort, 16.03.2006 10:35 von go-travel-more
Schade, schade! Leider wieder eine Insolvenz.
Selbst guter Service (zumindest bis vor 6 Mon) funktioniert im "Billig, Billig und Geiz ist Geil-Land" nicht!
Wünsche Stephan trotz Ärger und Theater einen gesunden und erfolgreichen Neustart!
Dirk
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https://www.insolvenzbekanntmachunge...es+Verfahrens+
1b IN 21/06: Über das Vermögen des Herrn Stephan S., (...), ist am 13.01.2006, 12:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter(§ 313 InsO) wurde bestellt: Rechtsanwalt Marc Schaumann, Falkenstraße 22, 23564 Lübeck. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.02.2006 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint (§ 312 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 312 Abs. 1, 2 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.03.2006 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Raum 32b) niedergelegt. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 20.03.2006. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Schuldner hat die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt.
Schwarzenbek, den 16.1.2006 Amtsgericht Schwarzenbek